Alles, was Sie über Nachschulungen wissen Müssen

Der Führerschein ist weg. Sie wurden angezeigt und mussten zahlen. Das ist hart genug. Durch die Teilnahme an einer Nachschulung können Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Dieser Kurs ist zwar verpflichtend, aber kein Teil der Strafe.


Wir sind ein staatlich zugelassenes Dienstleistungs­­unter­nehmen, das solche Nachschulungen anbietet. Der Kunde sind Sie. Unser Job ist es ausschließlich, Ihnen zu helfen, dass das nicht wieder vorkommt.

Anlass

  • Die Nachschulung bei Alkoholdelikten dauert 4 x 3¼ Stunden.
  • Nachschulungskurse bei groben Verkehrsüberschreitungen dauern 4 x 2½ Stunden. Zusätzlich gibt es eine Fahrprobe (sowohl für ProbeführerscheinbesitzerInnen als auch für andere LenkerInnen).
  • Die Nachschulung für drogenauffällige LenkerInnen dauert 4 x 3 ¼ Stunden in der Gruppe. Bei zu wenigen Anmeldungen findet die Nachschulung im Einzel statt, zu 5 Sitzungen zu je 1 Stunde.
  • Für Nachschulungen nach dem Vormerksystem beträgt die Dauer 2 x 2½ Stunden / Einzelkurs 2 x 1 Stunde.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (zB Sprachschwierigkeiten, gesundheitliche Einschränkungen,…) sind auch Einzelkurse möglich.

Infos telefonisch unter unserer GRATIS HOTLINE! Wir beraten Sie gerne!

Ablauf

  • Training wie beim Sport: Unser modernes Kurs-Konzept wird mit großem Erfolg eingesetzt. Es handelt sich nicht um eine psychologische Behandlung, sondern um ein Trainingsprogramm, wie es auch im Sport bekannt ist. Es geht darum, selbstgesteckte Ziele zu erreichen.
  • Gründliche Analyse: Am Anfang setzen Sie sich mit der Ausgangslage auseinander.
    Welche Faktoren waren ausschlag­gebend für das Verkehrsdelikt. Was kann ich anders machen?
    Dann erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Nachschulungstrainerin/Ihrem Trainer eine Strategie, wie Sie eine Wiederholung in Zukunft vermeiden können.
  • Unsere Trainerinnen und Trainer sind auf diesen Bereich spezialisiert, haben jahrelange Erfahrung und stehen gegenüber den Behörden unter Schweigepflicht. Sie stehen Ihnen mit Fachwissen, Tipps und Engagement zur Verfügung.
  • Der Nachschulungskurs findet in der Gruppe statt. Sie müssen keine Prüfung ablegen – regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitarbeit genügen für einen positiven Abschluss. Wenn Sie den Kurs absolviert haben, teilen wir das sofort der Behörde mit. Sie erhalten den Führerschein zurück, sobald die Dauer des Führerscheinentzuges abgelaufen ist und Sie alle Auflagen erfüllt haben.

Was kostet eine Nachschulung?

  • Kostenlose Erstberatung: Wir informieren Sie, was zu tun ist und unterstützen Sie auf Wunsch bei Formalitäten mit den Behörden.
  • Die Kursgebühr beträgt für Nachschulung wegen Alkohol-/Drogen-/Verkehrsauffälligkeit € 645,-. Einzelkurs: Preis auf Anfrage.
  • Nachschulungskurse nach Vormerksystem € 288,-
  • Die eingeteilte Fahrprobe (im Rahmen der Lenkernachschulung für verkehrsauffällige Lenker) ist im Nachschulungsbetrag inkludiert.

ANMELDUNG

Der schnellste Weg zu einer Nachschulung führt über unsere Online Anmeldung:

Alternativ kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular oder unsere GRATIS HOTLINE.

So Erreichen Sie uns

Welche Beratung?

ANTWORTEN AUF ihre FRAGEN Zur Nachschulung

Die Preise für Nachschulungen sind gesetzlich geregelt. Die Kursgebühr bei Gute Fahrt beträgt € 645,-.
Bei Kurswiederholern kommt ein kostenpflichtiges Zusatzgespräch zum Preis von € 144,- dazu.
Einzelsitzungen (nur in Ausnahmefällen erlaubt) bitte bei der Anmeldung erfragen.

Es wurde bereits ein Nachschulungskurs (selbes Delikt) innerhalb von 5 Jahren besucht. Hier ist eine Zusatzsitzung vorgeschrieben (Dauer der Sitzung 50 Minuten) Kosten 144,- EUR.

Ja, in den allermeisten Fällen schon. Sie können natürlich bei der Behörde Berufung einlegen. Die Idee, einen neuen Führerschein im Ausland zu machen, funktioniert nicht mehr. (Sie haben in Österreich ein Fahrverbot, das auch bei gültigem ausländischem Führerschein aufrecht ist.)

Sie werden sofort kontaktiert. Der nächste Starttermin für einen Kurs ist dann meist innerhalb von zwei Wochen verfügbar, kann aber je nach Standort auch länger dauern.

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Nachschulung mind. 22 Tage (max. 40 Tage) dauern muss. Insgesamt müssen 4 Sitzungen besucht werden. Diese erstrecken sich über 4 Wochen, d.h. pro Woche findet eine Nachschulungssitzung (3h 15 min) statt.
Kurse für verkehrsauffällige Lenker (meist Probeführerschein): Kursdauer ebenfalls 4 Wochen. Bei diesem Kurs dauern die Kurssitzungen nur ca. 2,5 Std.. Im Kurs inbegriffen ist eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer, welche nachher in der Gruppe analysiert wird.

Für die Nachschulung muss nichts gelernt werden, denn es wird kein Fahrschulwissen abgefragt und es gibt keine Prüfung. In der Gruppe werden die Gefahren von unter anderem Alkohol oder Suchtmitteln im Straßenverkehr aufgezeigt.
Natürlich gilt für alle 4 Sitzungen die 0,0 Promille-Regel, die mit Alkomaten überprüft wird. Das ist Vorschrift. Bei einer Alkoholisierung wird der Kurs abgebrochen und muss von neuem bei dem nächsten Termin begonnen werden, welcher auch wieder erneut bezahlt werden muss.

Lt. Gesetz darf eine Sitzung versäumt werden, egal aus welchem Grund. Jedoch muss die versäumte Sitzung mit einem Ersatzgespräch nachgeholt werden. Kosten 144,- EUR.

Ja! Siehe Erklärung: Lt. Gesetz darf eine Sitzung versäumt werden, egal aus welchem Grund. Jedoch muss die versäumte Sitzung mit einem Ersatzgespräch nachgeholt werden. Kosten 144,- EUR.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Standorte in ganz Österreich. Sie können sich in unserem Büro Mo-Fr 08.00 bis 20.00 Uhr informieren. Jetzt anrufen

Den Führerschein bekommt man, sobald die behördlich vorgeschriebene Entzugszeit (das genaue Datum steht im Bescheid) abgelaufen ist UND alle vorgeschriebenen Maßnahmen absolviert worden sind.

Nein. Es gibt auch KEINE Prüfung.

Die Teilnahmebestätigung wird von uns sofort nach Kursende und vollständiger Bezahlung an die Behörde übermittelt. Am Ende der Nachschulung bekommt jeder Teilnehmer eine Kopie ausgehändigt.

In solchen Fällen muss ein Einzelkurs gemacht werden. Es werden 5 Termine vereinbart zu je 50 Minuten.

Es muss kein beeideter Dolmetscher sein. Wenn Sie Freunde haben, die Ihre Sprache und die deutsche Sprache gut beherrschen und über 18 Jahre (!) alt sind, reicht es vollkommen.

Nur wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder aus einem anderen Grund nicht gruppenfähig ist (z.B. körperliche Beeinträchtigung).

Es wird empfohlen, die Kursgebühr vor Kursbeginn zu bezahlen, damit der Kursplatz endgültig reserviert ist. Spätestens eine Woche vor dem Ende des Kurses sollten Sie auf alle Fälle das Geld überweisen, damit wir Ihre Teilnahmebestätigung erstellen und an die Behörde senden können. Ohne Bezahlung der kompletten Kursgebühr darf nämlich keine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

Ja, natürlich. Bedenken Sie aber, wir dürfen die Teilnahmebestätigung erst nach der letzten Rate ausstellen. Und ohne Teilnahmebestätigung gibt es keinen Führerschein.

Wir sehen Kursteilnehmer als unsere Kunden und verhalten uns auch so. Der Kurs ist kein Teil der Strafe, sondern eine Unterstützung für die Zukunft. Unsere Trainer sind Psychologen mit einer Zusatzausbildung zum Verkehrspsychologen und haben auf dem Gebiet der Verkehrspsychologie jahrelange Erfahrung. Verkehrspsychologen stehen unter Schweigepflicht – auch den Behörden gegenüber. Alles was Sie in dem Kurs erzählen, bleibt auch dort.

Nein, denn es findet keine Prüfung statt. Man muss allerdings bei allen 4 Sitzungen (5 Sitzungen bei einem wiederholten Besuch einer Nachschulung) anwesend sein, pünktlich erscheinen und mitarbeiten.

Bei einem Delikt wird der Probeführerschein um ein Jahr verlängert.

Ja, nach 18 Monaten Entzug muss zusätzlich zur Nachschulung auch die praktische Führerscheinprüfung neu absolviert werden. Das gilt auch, wenn Sie sich mit der Nachschulung länger als 18 Monate Zeit lassen. Infos dazu gibt es bei den Fahrschulen.

Aktuell ist die Maskenpflicht auch bei uns bis auf Weiteres aufgehoben.

Besonderheiten bei KurseN bei Verkehrsauffälligkeit (meist Probeführerschein)

Ja. Jeder Teilnehmer muss eine Fahrprobe durchführen, welche danach in Eigenreflektion mit dem Psychologen und dem Fahrschullehrer und danach auch in der Gruppe analysiert wird. Das Schulungsfahrzeug wird von der Fahrschule zur Verfügung gestellt (Ausnahme: Personen, die keinen Führerschein erworben haben).

Die Kosten sind gleich wie beim Nachschulungskurs für Alkoholdelikte 645,- EUR.

Ja.

Planen Sie bitte ca. 1,5 h für die Fahrprobe ein. Sie werden gemeinsam mit zwei weiteren Kursteilnehmern und einem Fahrlehrer die Fahrt antreten. Jeder Kursteilnehmer fährt mindestens 30 Minuten.

BESTPREISGARANTIE!

In allen Gruppenkursen an allen Standorten zahlen Sie bei uns nur den Mindestpreis!